Viele Physiotherapeut*innen sind sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Aus Sicht der Steuer beziehen sie daher „gemischte“ Einkünfte und es stellt sich die Frage, wie man damit bei der Steuererklärung umgehen soll.
Dabei geht es nicht nur um die korrekte Wahl zwischen Arbeitnehmerveranlagung und Einkommensteuererklärung, sondern auch um die Frage, wie man Betriebsausgaben aus der freiberuflichen Tätigkeit am besten steuerlich geltend macht. Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema „gemischte“ Einkünfte beantwortet und mögliche Steuertipps gegeben.
Wann ist eine Arbeitnehmerveranlagung möglich?
Sind im steuerlichen Einkommen neben dem Angestelltengehalt auch freiberufliche Einkünfte enthalten, ist grundsätzlich keine Arbeitnehmerveranlagung mehr möglich und es besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer vollumfänglichen Einkommensteuererklärung. Eine Ausnahme davon besteht, solange die Nebeneinkünfte noch sehr gering sind. So wird in der Praxis die einfachere Form der Arbeitnehmererklärung ausreichen, wenn neben dem Gehalt nur physiotherapeutische Einkünfte bis maximal 730 Euro bezogen werden.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können nur Werbungskosten aus der Angestelltentätigkeit abgesetzt werden, wie etwa selbst bezahlte Fortbildungskosten, Reiskosten, Mitgliedsbeiträge, etc. Ferner können bestimmte Sonderausgaben wie etwa Versicherungsbeiträge oder Spenden berücksichtigt werden. Wenn die freiberufliche Tätigkeit jedoch in einem Jahr zu hohe Einkünfte generiert, kann ein Wechsel zur regulären Einkommensteuererklärung notwendig werden, in der auch Betriebsausgaben angesetzt werden können.
Absetzung von Betriebsausgaben aus der freiberuflichen Tätigkeit
Eine der größten Unsicherheiten, die für gemischt arbeitende Personen besteht, ist die Frage, welche Betriebsausgaben aus der Freiberuflichkeit überhaupt steuerlich abgesetzt werden dürfen, und wie man sicherstellen kann, dass diese auch dann korrekt berücksichtigt werden, wenn die Einkünfte stark schwanken.
Hier gilt: Steuerlich abzugsfähig sind alle Ausgaben, die unmittelbar mit der freiberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Dazu gehören neben den physiotherapeutischen Materialen auch klassische Büroausgaben und Anschaffungen wie Computer, Software, Fachliteratur, Fortbildungskosten usw.
Dies gilt genauso bei schwankenden Einkünften, wenn in einem Jahr hohe freiberufliche Einkünfte erwirtschaftet werden und im nächsten Jahr nur geringe. In solchen Fällen sollten grundsätzlich unabhängig von der Höhe der Einkünfte konsequent Betriebsausgaben gesammelt werden. Man sollte sich jedoch die Frage stellen, ob man in Hinblick auf die erwartete Entwicklung der Einkünfte den zeitlichen Verlauf der Ausgaben verteilen möchte. Mit dieser Technik kann man das Jahresergebnis steueroptimal gestalten. So könnten man in einkommensschwachen Jahren eher zurückhaltend betreffend hohe Investitionen und Ausgaben sein und diese erst später in einnahmenstarke Jahre geltend zu machen. Umgekehrt kann es ebenso sinnvoll sein, Investitionen und hohe Ausgaben vorzuziehen, wenn das aktuelle Jahr besonders einkommensstark ist. In diesem Zusammenhang empfehlen wir bereits Mitte des Jahres eine Steuerprognosen zu erstellen um abzuschätzen, wie sich der Gewinn voraussichtlich bis zum Jahresende entwickeln wird. Bei diesem Blick in die Zukunft unterstützt die MMG Steuerberatung gerne.
Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung
Wie eingangs erwähnt, können bei der Arbeitsnehmerveranlagung nur wenige Abzugsposten geltend gemacht werden, während bei der Einkommensteuererklärung die voll Breite an oben beschriebenen Betriebsausgaben zur Verfügung steht. So lange die freiberuflichen Einkünfte unter der 730-Euro-Grenze bleiben, wird es in den meisten Fällen zweckmäßig sein, vorerst noch im System der Arbeitnehmerveranlagung zu bleiben. Ist man einmal im System der Einkommensteuererklärung angekommen, ist ein Rückwechsel zur Arbeitsnehmerveranlagung in der Praxis unüblich bzw in den meisten Fällen nicht zweckmäßig und kann zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung führen.
Zusammenfassende SteuerTIPPS für das richtige Vorgehen
- Betriebsausgaben nicht vergessen: Auch wenn die Freiberuflichkeit nur einen kleinen Teil des Einkommens ausmacht, sollten Sie alle Betriebsausgaben aus der freiberuflichen Tätigkeit sammeln und aufzeichnen.
- Jährliche Prüfung der Einkünfte: Überlegen Sie bereits zu Beginn jeden Jahres, wie sich Ihre freiberuflichen Einkünfte voraussichtlich entwickeln werden. Erwarten Sie einen signifikanten Anstieg, kann man sich bereits auf einen Umstieg auf die reguläre Einkommensteuererklärung vorbereiten und stärkeres Augenmerk auf die Sammlung von Betriebsausgaben legen.
- Ausgaben in schwankenden Jahren optimieren: Verschieben Sie Ausgaben zwischen einkommensschwachen und -starken Jahren.
- Beratung einholen: Gerade bei genmischten Einkünfte ist ein gutes steuerliche Set-Up wichtig, sowie eine laufende Überwachung was die Höhe er Einkünfte und die Absetzbarkeit der Ausgaben betrifft. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die für Ihre individuelle Situation beste Strategie zu entwickeln und diese nachhaltig umzusetzen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der MMG Steuerberatung gerne zur Verfügung.

