DIE HONORARVERRECHNUNG

Die MMG-Leistungen werden zur Erreichung einer größtmöglichen Transparenz des Preis-Leistungs-Verhältnisses in folgende Leistungsbereiche gegliedert:

1) Das Honorar für Buchhaltung und Personalabrechnung rechnen wir jahresweise im nachhinein exakt ab, wobei die monatlichen, in geschätzter Höhe vorgeschriebenen Teilrechnungen auf die Jahres-Honorarnote angerechnet werden.

2) Das Honorar für Steuerberatung inkl. Vertretung vor Behörden rechnen wir für das Kalenderjahr im Nachhinein ab. Um nicht die Steuerberatungsleistungen für ein ganzes Jahr vorfinanzieren zu müssen, legen wir unterjährige Teilrechnungen (in geschätzter Höhe), welche wir bei der (exakt berechneten) Jahreshonorarnote anrechnen.

3) Das Honorar für den Jahresabschluss rechnen wir nach dessen Fertigstellung ab, eine unterjährige Akontierung ist auf Wunsch möglich.

4) Besondere Arbeiten, wie z.B. betriebswirtschaftliche Gutachten, die Vertretung bei einer Betriebsprüfung, steuerliche Stellungnahmen zu Sonderthemen, usw. rechnen wir in einer eigenen Honorarnote nach deren Abschluss ab.

Weiters kommen den Klienten die MMG-Grundsätze zugute:

● dass im Normalfall keine Wertgebühr verrechnet,
● dass Arbeitszeiten in einer Genauigkeit von Zehntel Stunden erfasst und verrechnet,
● dass für Dauerauftragsklienten Wegzeiten nur bis maximal einer halben Stunde pro Fahrt berechnet werden und
● dass neben den Arbeitszeiten lediglich die Kosten für Porto, Stempelmarken, Telefon, Fotokopien und sonstige Bürokosten zur Abrechnung gelangen.

BEISPIELE HONORAREINSPARUNGEN

Eine Ersparnis beim Buchhaltungshonorar kann erreicht werden, wenn z.B.:

● die Belege geordnet und vollständig zugesandt werden, sodass der M§M-Buchhalter weniger Zeit verbraucht.

Eine Ersparnis beim Personalabrechnungshonorar kann erreicht werden, wenn z.B:

● die Daten für die Personalabrechnung exakt und zeitgerecht bekannt gegeben werden, um eine reibungsfreie und zeitgerechte Abrechnung zu ermöglichen.

Eine Ersparnis beim Jahresabschlusshonorar kann erreicht werden, wenn z.B.:

● die Fragen zum Jahresabschluss rasch und vollständig beantwortet werden, sodass der Sachbearbeiter den Jahresabschluss zügig fertig stellen kann.

Eine Ersparnis beim Steuerberatungshonorar kann erreicht werden, wenn z.B.:

mit Hilfe der zugesandten MMG-Infos ein Überblick über bestimmte Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten verschafft wird und die M§M-Steuerberater für Detail –bzw. Zweifelsfragen konsultiert werden.