MMG SteuerBeratung OG

Überblick über finanzielle Unterstützungen, die als Gegenpol zu dem seit Mitte März behördlich angeordneten „Herunterfahren“ der österreichischen Wirtschaft durch Betriebs- und Schulschließungen angeboten werden.

Über folgende Unterstützungen haben wir bereits mit MMG-Info vom 18.03. berichtet:

  • Corona-Kurzarbeit
  • Stundung / Ratenzahlung von Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer
  • Reduktion der quartalsweisen Vorauszahlungen an Einkommens- und Körperschaftsteuervorauszahlungen auf Antrag; Achtung: nächster Termin ist der Mai 2020
  • Stundung von Sozialversicherungsbeitrag an ÖGK
  • Stundung / Ratenzahlung von SVS-Beiträgen

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Inhalte einer Auswahl weiterer Unterstützungen, die zwischenzeitlich publik geworden sind.

Nun gilt es zu analysieren, welche Unterstützungen für Sie in Frage kommen, wann die dafür notwendigen Vorarbeiten optimal gestartet werden sollten, und wie die praktische Umsetzung erfolgt. Eine Arbeit, bei der Sie die MMG-Berater gerne unterstützen:

Förderung von Telearbeitsplätzen

Förderprogramm für Wiener Unternehmen zum Aufbau von Home-Office Arbeitsplätzen mit Förderquote von 75 % und bis zu € 10.000 pro Projekt (www.wirtschaftsagentur.at).

Zwischenfinanzierung Corona-Kurzarbeit

Finanzminister und Bankenvertreter haben am 28.03.2020 eine Zwischenfinanzierung der Personalkosten auf Basis eines positiven AMS-Bescheids zur Kurzarbeit zugesagt. Antrag bei der Hausbank. Vorsicht: Bankgebühren?

Härtefall-Fonds

Die Unterstützung ist mit € 1 Mrd dotiert und dient der Bestreitung der Lebenserhaltungskosten von selbständigen Unternehmern inkl freien Dienstnehmern aller Branchen (Gewerbe, Ärzte, Therapeuten und andere Gesundheitsberufe, Künstler, Rechtsanwälte etc) mit GSVG-pflichtigem Einkommen innerhalb folgender Grenzen:

  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG mit steuerliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit über € 5.527,92 p.a.
  • Obergrenze: 80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr, dh € 58.464 (2019), € 57.456 (2018), € 55.776 (2017)

Phase 1 – Soforthilfe (Kriterien siehe nachfolgend):

  • € 500 bei einem Jahres-Nettoeinkommen zwischen € 5.527,92 und € 6.000 sowie für Antragsteller ohne Steuerbescheid
  • € 1.000 bei einem Jahres-Nettoeinkommen ab € 6.000

Phase 2 (Details sind noch nicht bekannt): bis zu € 2.000 pro Monat über bis zu 3 Monate in Abhängigkeit der Einkommenseinbuße.

Folgende weitere Voraussetzungen müssen zum Antragszeitpunkt erfüllt sein:

  • Beginn der Tätigkeit in Österreich vor 31.12.2019
  • Weniger als 10 Vollzeit-Äquivalent Mitarbeiter beschäftigt und max. € 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme
  • Vorliegen eines Härtefalls, behördliches Betretungsverbot ODER Umsatzeinbruch von min. 50% ggü dem entsprechenden Monat im Vorjahr ODER die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 zB Vermietungseinkünfte
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung, dh keine Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Kein Bezug von Arbeitslosengeld oder Pension
  • Keine COVID-19 Zahlungen von Gebietskörperschaften
  • Kein Insolvenzverfahren / URG-Reorganisierungsbedarf

Die Abwicklung erfolgt über www.wko.at ua unter Angabe der Steuernummer, „KUR“ oder „GLN“ Nummer (im USP-Portal ersichtlich; nicht benötigt von freien Dienstnehmern), amtl. Lichtbildausweis (Reisepass/Führerschein).

Notfallfonds

Die Unterstützung ist mit € 15 Mrd dotiert. Details sind noch keine bekannt, wobei keine glz Inanspruchnahme von Härtefall- und Notfallfonds möglich sein soll (Gegenverrechnung).

Überbrückungsgarantien

Garantien mit bis zu 5 Jahren Laufzeit für bisher „gesunde“ Unternehmen (KMU, Ärzte und andere freie Berufe) zur Besicherung von Betriebsfinanzierungen (zB Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierung einer Stundung bestehender Kredite (Antrag über Hausbank bei AWS bzw ÖHT):

  • Bis zu 80% eines Kredits von bis zu € 2,5 Mio
  • Gebühr ab 0,3% soll entfallen (EU-Beihilfenrecht?)
Previous PostNext Post