MMG Steuerberatung, Unternehmensberatung, Ärzte, Therapeuten, Zahnärzte, Gesundheitsberufe

Gastronomie, Hotellerie, Kulturbranche und Publikationsbereich aufgepasst: befristete Umsatzsteuersenkung auf 5% nun fix – passen Sie Ihre Rechnungen ab 1. Juli an!

Medial und von der Finanzverwaltung wurde es ja schon vorab intensiv angekündigt: Wenn auch leicht abgeändert, erweiterte nun der Nationalrat zum Glück auch tatsächlich mit Beschluss vom 30.6.2020 den Anwendungsbereich der bereits bestehenden Umsatzsteuerbegünstigung für die Verabreichung von Speisen/Getränke im Gasthaus auf bestimmte andere von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffene Branchen.

Diese gesetzliche Änderung gilt vorerst befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 und es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob EU-beihilfenrechtlich eine gesetzliche „Nachjustierung“ erforderlich sein wird. Unabhängig davon sollte im Detail untersucht werden, ob und in wie weit die nachfolgend aufgelisteten Leistungen Ihren Tätigkeitsbereich betreffen:

Betroffene Branchen

Kulturbranche

  • Kunstgegenständen welche entweder a) durch die Urheber oder durch deren Rechtsnachfolger selbst eingeführt oder verkauft wurden, oder b) durch einen Unternehmer der kein Wiederverkäufer ist und der den Gegenstand entweder selbst eingeführt hat oder ihn vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger erworben hat oder der für den Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war: Gemälde (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und vollständig mit der Hand geschaffene Zeichnungen (ausgenommen Postkarten, Glückwunschkarten sowie bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen) und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke; Originalstiche, -schnitte und -steindrucke; Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art; Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern, jedoch höchstens acht Kopien je Werk; Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von Künstlern, jedoch höchstens acht Kopien je Werk; vom Künstler aufgenommenen Fotografien, die von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen wurden und signiert sowie nummeriert sind, sofern die Gesamtzahl der insgesamt existierenden Abzüge (alle Formate und Trägermaterialien zusammengenommen) 30 nicht überschreitet
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
  • Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind. Das Gleiche gilt sinngemäß für Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer
  • Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere durch Orchester, Musikensembles und Chöre. Das Gleiche gilt sinngemäß für Veranstaltungen derartiger Musik- und Gesangsaufführungen durch andere Unternehmer
  • Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Museums, eines botanischen oder eines zoologischen Gartens sowie eines Naturparks verbunden sind.
  • Filmvorführungen
  • Zirkusvorführungen sowie die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller

Publikationsbereich

  • Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern
  • Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend
  • Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder
  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
  • kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographische Pläne und Globen, gedruckt
  • elektronische Publikationen die nicht vollständig oder im Wesentlichen aus Video- oder Musikinhalten bestehen bzw. Werbezwecken dienen. Hierzu zählen auch Hörbücher und E-Books

Beherbergung

  • Erfasst sind sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw als auch die Beherbergung in Form Privatzimmervermietung und die Überlassung von Ferienwohnungen und -appartements.
  • Der Begriff „Beherbergung“ in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen geht über die bloße Überlassung von Räumlichkeiten hinaus und erfordert eine gewisse Betreuung der überlassenen Räumlichkeiten oder des Gastes, die den Aufenthalt eines Gastes ohne umfangreiche eigene Vorkehrungen ermöglicht, zB Reinigung der Räumlichkeiten, Zurverfügungstellung und Reinigung der Bettwäschen und Handtücher, Beheizung, Kühlung und Beleuchtung. Nicht erfasst ist deshalb die bloße Vermietung von Grundstücken/Gebäuden zu Wohnzwecken (unterliegt weitehrhin dem 10%-Tarif).

Gastronomie

  • Klarstellung dass eine Tätigkeit nach Art des Gastronomiebetriebs ausreichend ist und somit Buschenschanken und Schutzhütten auch erfasst sind, sowie auch Catering und die Abholung bzw Zustellung von Speisen, die normalerweise vor Ort konsumiert werden

Anpassung der Rechnungen

Nach Ansicht der Finanzverwaltung bestehen keine Bedenken, wenn der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5% auf Rechnungen vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt, oder eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg vorgenommen wird.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein auf der Rechnung bzw am Beleg zu hoch ausgewiesener Steuersatz, der nicht händisch bzw mittels Stempel/Anmerkung korrigiert wurde, für Zwecke der Steuerabfuhr bindend ist. Wir empfehlen deshalb geeignete Maßnahmen zu organisieren, um solche Fehler zu vermeiden.

Anpassung von Registrierkassen

Wir empfehlen eine kurzfristige Anpassung der Registrierkasse bzw der Kassensysteme, um eine zusätzliche Steuerlast und zusätzliche Abstimmungsarbeiten in der Buchhaltung zu verhindern (wenngleich die Finanzverwaltung obige „händische“ Beleganpassungen derzeit noch nicht zwingend im Widersprich zur Registrierkassensicherheitsverordnung sieht).

Praktisch sind bei der Signatur- bzw. Siegelerstellung folgende Alternativen denkbar, wie der ermäßigte Umsatzsteuertarif den Betrag-Sätzen zugeordnet werden kann: Alternative 1: dem Feld Betrag-Satz-Null, Alternative 2: dem Feld Betrag-Satz-Besonders, Alternative 3: dem Feld Betrag-Satz-Ermaessigt-1, Alternative 4: den bisherigen Feldern nach § 10 UStG.

Previous PostNext Post