Die medial gepriesene ökosoziale Steuerreform wurde Mitte Jänner im Finanzausschuss beschlossen. Ferner gilt es Antragsfristen in Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen im Auge zu behalten.
Über Neuerungen, die den Bereich Personalabrechnung 2022 betreffen, haben wir bereits gesondert berichtet. Mit dieser Info wollen wir Ihnen einen prägnanten Überblick über die kürzlich vom Nationalrat beschlossenen steuerlichen Neuerungen geben, sowie über den aktuellen Stand bei Corona-Unterstützungen. Eines vorweg: auf Details zur CO2-Bepreisung wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Zu beachten ist jedoch die Frist für Sanierungen!
Antragsfristen ausgewählter COVID-19-Maßnahmen
- Härtefall-Fonds IV (1.11.2021-31.3.2022): 02.05.2022
- Fixkostenzuschuss 800.000 (16.9.2020-30.6.2021): 31.03.2022
- Verlustersatz (16.9.2020-30.6.2021): 31.03.2022
- Verlustersatz II (1.7.-31.12.2021): 30.6.2022
- Verlustersatz III (1.1.-31.3.2022): 30.9.2022
- Ausfallsbonus III (1.11.2021-31.3.2022): jeweils bis 9. des Viertfolgemonat
- Verlustrücktrag 2020: bei oder nach der Steuererklärung 2020
Anpassung ausgewählter COVID-19-Maßnahmen
- Stundungszinsen für den Zeitraum 22.11.2021 bis 31.12.2021 entfallen.
- Keine Anspruchszinsen für Nachforderung aus Veranlagung 2020
Einkommensteuer
Gute Nachrichten beim Gewinnfreibetrag: Für Gewinne bis zu € 30.000 erhöht sich der Freibetrag ohne Investitionserfordernis von bisher 13% auf 15% und beträgt damit bis zu € 4.500 anstatt bisher € 3.900 (Grundfreibetrag). Der Höchstbetrag mit Investitionserfor-dernis erhöht sich damit von bisher € 45.350 auf nunmehr € 45.950.
Entlastung beim Tarif: Mehr Schein als Sein, aber immerhin bringt die Tarifsenkung für Einkommensteile zwischen € 18.000 – € 31.000 ab 01.07.2022 von 35% auf 30% – umgesetzt als Mischsteuersatz von 32,5% im Jahr 2022 mit bis zu € 325 mehr Cash in der Geldbörse.
Degressive Abschreibung: Erfreulicher Weise wird stark beschleunigte Abschreibung verlängert und motiviert zu Investitionen bis zum Jahresende 31.12.2022. Gegenüber der normalen Abschreibung wird die Besteuerung der Gewinne verstärkt in die Zukunft verlagert und damit Liquidität frei gemacht. Man sollte daher rechtzeitig Optimierungsüberlegungen anzustellen, ob und falls ja, ab wann ein Wechsel zur normalen Abschreibung günstiger ist – eine Arbeit, um die sich die MMG Berater selbstverständlich im Zuge der Steuererklärung kümmern.
Arbeitszimmer – endlich tut sich etwas! Ab dem Jahr 2022 kann ein pauschaler Absetzbetrag für die Nutzung von privatem Wohnraum berücksichtigt werden, für den tatsächlich Ausgaben anfallen (zB Energiekosten) – auch im Rahmen der Basispauschalierung. Das Pauschale beträgt € 300 p.a. bzw € 1.200 p.a. je nachdem, ob Einkünfte von über oder unter € 11.000 aus einer aktiven Erwerbstätigkeit (dh Vermietung oder Pension sind unerheblich) vorliegen, für die ein Raum außerhalb des Wohnbereichs zur Verfügung steht. Ob das Pauschale jedoch tatsächlich vorteilhafter als der Abzug der tatsächlichen Kosten ist, muss im Einzelfall beurteilt werden – eine Arbeit um die sich die MMG-Berater selbstverständlich kümmern werden.
Einkünften aus Kryptowährung werden ab 01.03.2022 in die Besteuerungssystematik der Kapitaleinkünfte einbezogen und unterliegen fortan einem besonderen Steuersatz von 27.5%. Dies betrifft realisierte Wertsteigerungen (zB Verkäufe oder Tausch in Euro) und laufende Einkünfte (zB aus Zinsen, Lending, Mining). Unerfreulicher Weise betrifft dies de facto rückwirkend Anschaffungen ab 01.03.2021.
Familienbonus Plus: Als Plus für Eltern erhöht sich der Familienbonus ab 01.07.2022 für Kinder bis 18 Jahre auf € 166,68/Monat (dh € 2.000 für 12 Monate anstatt € 1.500) und für Kinder ab 18 Jahren auf € 54,18/Monat (dh € 650 für 12 Monate anstatt bisher € 500).
Private Sonderausgaben: Achtung: Frist 31.03.2022: Für Privatausgaben (über € 4.000) für thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (zB Fenstertausch, Solarnutzung) oder für den Tausch fossiler Heizungssysteme werden bei rechtzeitiger Beantragung einer Förderungen nach dem Umweltförderungsgesetz bis zu fünf Jahre lang pauschale Sonderausgaben von €800 pro Jahr bei Gebäudesanierung bzw. € 400 jährlich bei Heizungssystemen in Abzug gebracht. Man sollte daher ohnehin geplante private Investitionen entsprechend vorziehen – handelt es sich jedoch betriebliche Ausgaben, sind diese unabhängig von der Frist nach den allgemeinen Regeln abzugsfähig.
Umsatzsteuer
- Mit 31.12.2021 endet die Anwendung des ermäßigten 5% Umsatzsteuertarifs für Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Publikationsbereich.
- Bei Reiseleistungen kommt ab 01.01.2022 die Margenbesteuerung auch bei Leistungen an Unternehmer zur Anwendung (bisher nur bei Leistungen an Private).
Sonstiges
Bei ausländischen Konzerngesellschaften und Gesellschaften mit Auslandsbetriebsstätte ist ein Zinsüberhang nur mehr bis max 30% EBITDA abzugsfähig (Zinsschranke). Jedoch Entwarnung: Dies betrifft nur „größere“ Konzerne und nicht Gesellschaften mit einem Zinsüberhang von unter € 3 Mio, sowie wenn die EK-Quote gleich oder höher als beim Konzern ist.
Ferner werden die Hinzurechnungsbesteuerung und Methodenwechsel auf Körperschaften mit Ansässigkeit in „nicht kooperativen Ländern“ laut EU-Liste ausgeweitet. Wir empfehlen eine sorgfältige Analyse sämtlicher Konzerngesellschaften in Hinblick auf schädliche Passiveinkünfte und Ansässigkeitsstaaten, damit Sie bei konzerninternen Transaktionen und Gestaltungen Steuerschäden vermeiden. Eine Arbeit, bei der wir Sie selbstverständlich gerne unterstützen.
Sonstiges
- Klimabonus ab 01.07.2022 (Höhe unterschiedlich je nach Region)
- Betreffend sonstiger Corona-Unterstützungen verweisen wir auf laufende Aussendungen der Kammern und die MMG – Infos.
Änderungen ab 2023
- Tarifsenkung für Einkommensteile zwischen € 30.000 bis € 60.000 von 42% auf 40%
- Erhöhung der Wertgrenze für geringwertige, sofort absetzbare Wirtschaftsgüter von € 800 auf € 1.000
- Investitionsfreibetrag von 10% für bestimmte Wirtschaftsgüter, zB neue Maschinen (keine gebrauchten Wirtschaftsgüter, keine Gebäude, keine Anlagen oder PKW iZm fossilen Energie-trägern usw)
- Senkung des Körperschaftsteuer-Tarifs von bisher 25% auf 24%