Achtung: Bei einigen Unterstützungsleistungen, die bis Ende März 2022 verlängert wurden, sind Verschärfungen vorgesehen. Einen Überblick liefern wir Ihnen hier.

Ein Artikel aus dem Inform Magazin von Mag. Alexander Grabner.

Für im Frühjahr 2021 beantragte Investitionsprämien gilt es zu beachten, dass diese Investitionen innerhalb von drei Monaten ab Inbetriebnahme des letzten Investitionsgutes (zB ein Drucker) und der Bezahlung abgerechnet werden müssen.

 

Fixkostenzuschuss 800.000

Diese Unterstützung betrifft Zeiträume zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021: Notwendig ist u.a. ein Einnahmen-Ausfall von mindestens 30% und der nachweisliche Versuch die eigenen Kosten zu reduzieren, zB Mietreduktion. Die Antragsfrist endet am 31.03.2022, wobei die Höhe der Umsatzausfälle und Aufwendungen durch eine/n SteuerberaterIn zu bestätigen sind. Tipp: Planen Sie nicht kurzfristig, der/die SteuerberaterIn braucht eine Vorlaufzeit.

 

Ausfallsbonus III

Die dritte Auflage des Ausfallsbonus betrifft den Zeitraum von November bis Dezember 2021 bei mindestens 30% Umsatzeinbruch und den Zeitraum Jänner bis März 2022 bei mindestens 40% Umsatzausfall, jeweils im Vergleich zu 2019. Physiotherapeuten bekommen 40% des Ausfalls ersetzt, wobei Ausfallsbonus III und Kurzarbeitshilfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben dürfen. Antragsfristen:

◦ November 2021: 10.12.2021 – 09.03.2022

◦ Dezember 2021: 10.01.2022 – 09.04.2022

◦ Jänner 2022: 10.02.2022 – 09.05.2022

◦ Februar 2022: 10.03.2022 – 09.06.2022

◦ März 2022: 10.04.2022 – 09.07.2022

 

Verlustersatz I und II

Für die erste Auflage mit Beobachtungszeiträumen 16.09.2020 bis 30.06.2021 und Umsatzausfällen ab 30% endet die Antragsfrist mit 31. März 2022. Die

zweite Auflage dieser Unterstützung kann für die Zeiträume Juli bis Dezember 2021 bei Umsatzausfällen ab 50% beantragt werden und beträgt 90% des ermittelten Verlusts. Anträge können für maximal sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume gestellt werden und müssen durch eine/n SteuerberaterIn eingebracht werden. Antragszeitraum: 16.08.2021 bis 30.06.2022.

 

Härtefallfonds IV

Diese Unterstützung betrifft den Zeitraum von No vember bis Dezember 2021 bei mindestens 30% Umsatzrückgang und den Zeitraum Jänner bis März 2022 bei mindestens 40% Umsatzrückgang bzw wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Ersatzrate ist 80 % zzgl. € 100 des Nettoeinkommensentgangs, Mindestbetrag € 600 und Höchstbetrag € 2.000. Antragszeitraum: 01.12.2021 bis 02.05.2022

 

Bei Bedarf unterstützen wir Sie hierbei gerne.

Mag. Alexander Grabner

Partner der MMG SteuerBeratung OG
speziell für ÄrztInnen, PhysiotherapeutInnen und andere Gesundheitsberufe
www.mmg-steuerberatung.at

Dieser Artikel wurde im Inform Magazin abgedruckt: www.physioaustria.at

 

 

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